Nichterwerbstätigen-Beiträge
Personen in Ausbildung und Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge direkt über die Lehranstalt.
Ausbildungszulagen
Während der Ausbildung resp. dem Studium können für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren allenfalls Ausbildungszulagen bezahlt werden. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber, bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden sowie für Personen in der Landwirtschaft direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse.
Kinder- und Waisenrenten
Wenn mindestens ein Elternteil eine Invaliden- oder Altersrente bezieht, besteht für 18- bis 25jährige Kinder in Ausbildung der Anspruch auf eine Kinderrente. Die gleichen Voraussetzungen gelten für Kinder, wenn ein Elternteil stirbt.
Erwerbsersatz (EO)
Während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten haben auch Personen in Ausbildung Anspruch auf Erwerbsersatz.
Ergänzungsleistungen (EL)
Wenn eine Kinder- oder Waisenrente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV).
Meldung / Anmeldung Invalidenversicherung
Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle bestimmte Massnahmen in Betracht.