Erwerbseintritt
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.
Stellenwechsel
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der neue Arbeitgebende meldet den Mitarbeitenden innert eines Monats bei der zuständigen Ausgleichskasse an.