Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden. Füllen Sie dazu bitte das Meldeformular aus oder wenden Sie sich telefonisch an die IV-Stelle. Eine Meldung empfiehlt sich in folgenden Fällen:
- Wenn Sie arbeitsunfähig sind und ungewiss ist, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert.
- Wenn Sie befürchten, infolge gesundheitlicher Probleme Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
- Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und deshalb Ihren bisherigen Arbeitsplatz verloren haben.
- Wenn aus gesundheitlichen Gründen Ihre Leistungsfähigkeit verringert ist. Die IV-Stelle prüft mit dem Arbeitgebenden, ob eine Umplatzierung im Unternehmen möglich wäre.
- Ihr Arbeitgeber weiss nicht, wie er mit Ihren gesundheitlichen Problemen umgehen soll und welche Tätigkeiten er Ihnen noch zumuten darf.
- Für Ihren Arzt/Ihre Ärztin ist es schwierig einzuschätzen, welche Tätigkeiten Sie am Arbeitsplatz noch ausführen können und zu wieviel Prozent er/sie Sie folglich arbeitsunfähig schreiben soll.