Familienzulagen
Die Familienzulagen umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer sowie für Nichterwerbstätige (unter bestimmten Voraussetzungen).
Für selbständige Landwirte, landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etc. gilt das Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft, welches ebenfalls Kinder- und Ausbildungszulagen kennt.
Erwerbsersatz (EO, MSE, EAE, BUE, AdopE)
Unter "Weitere Informationen" finden Sie Details zu Mutterschaftsentschädigung (MSE), Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter) (EAE), Betreuungsentschädigung (BUE) und Adoptionsentschädigung (AdopE).
Kinderrenten
Kinderrenten bekommen Bezüger von AHV- und IV-Renten für Kinder, bis sie 18-jährig sind, in Ausbildung längstens bis zum 25. Altersjahr.
Hinterlassenenrenten
Anspruch auf Witwen-, Witwer-, und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.
Ergänzungsleistungen
Wenn eine AHV- oder IV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.
Individuelle Prämienverbilligung
In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV).
IV-Taggelder
Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung; Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.
Mein Kind hat eine Behinderung
Die IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen.