Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle bestimmte Massnahmen in Betracht:
- Berufliche Massnahmen oder Integrationsmassnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit.
- Zusprache eines Hilfsmittels, dank dem die bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann.
- Der Anspruch auf eine Rente wird geprüft, wenn die gesundheitlich bedingte Einschränkung nicht durch geeignete Massnahmen überwunden werden kann.
Melden Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons mittels IV-Anmelde- oder Meldeformular an, um Ihren Anspruch geltend zu machen.