Beitragspflicht
Im ganzen Jahr der Eheschliessung gelten die Ehepartner und die eingetragenen Partner als verheiratet. Im Jahr der Ehescheidung oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist das individuelle Einkommen und Vermögen für die Beitragsberechnung massgebend.
Familienzulagen
Bei Trennung / Scheidung muss die anspruchsberechtigte Person für die Kinder- / Ausbildungszulagen neu bestimmt werden. Senden Sie dafür eine Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Scheidungsurteils an die Familienausgleichskasse.
Splitting
Die Versicherungsbeiträge von verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebender Personen werden während der Kalenderjahre der Ehe beziehungsweise Partnerschaft geteilt und gegenseitig gutgeschrieben.