Meldung zur Früherfassung
Arbeitgebende sind berechtigt, den IV-Stellen einen Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen zu melden.
Was können Sie als Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter häufig fehlt oder gesundheitliche Probleme hat?
Wenn ein Mitarbeiter länger als 30 Tage arbeitsunfähig oder regelmässig für kurze Zeit krank ist, können Sie bei der IV-Stelle Ihres Kantons Unterstützung anfordern. Sie machen eine sogenannte Meldung zur Früherfassung. In einem Gespräch wird abgeklärt, ob eine IV-Anmeldung nötig ist.
Sie haben als Arbeitgeber die Möglichkeit und das Recht, Ihren Mitarbeiter zur Früherfassung zu melden. Ebenfalls meldungsberechtigt sind der Mitarbeiter selber oder seine gesetzlichen Vertreter, Familienmitglieder, die mit ihm im gleichen Haushalt leben, sowie behandelnde Ärzte, die Krankentaggeldversicherung, die Unfallversicherung, die Pensionskasse und andere Versicherungen oder Organe.
Eine Fachperson der IV-Stelle trifft sich mit dem Mitarbeiter und klärt seine Situation ab. Falls das gesundheitliche Problem zu einer Invalidität führen kann, empfiehlt er ihm die IV-Anmeldung. Sie werden als Arbeitgeber je nach Situation in die Abklärungen miteinbezogen.
Mit der IV-Anmeldung können rasch und unkompliziert Massnahmen der Frühintervention eingeleitet werden. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen den Mitarbeiter so zu unterstützen, dass er wenn möglich wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren oder neue Aufgaben übernehmen kann.
Sollte die IV-Stelle im konkreten Fall nicht die richtige Ansprechpartnerin sein, so hat sich die Meldung trotzdem gelohnt. Die IV-Berater können den Kontakt zur richtigen Stelle vermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:
Merkblatt 4.12 - Früherfassung und Frühintervention
Was tut die IV-Stelle, damit Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht verlieren?
Wenn sich ein Mitarbeiter für IV-Leistungen anmeldet, geht es noch nicht um eine IV-Rente! Vielmehr kann die IV-Stelle nun rasch und unkompliziert Massnahmen der Frühintervention ergreifen.
Aufgrund der Abklärungen wird ein verbindlicher Eingliederungsplan erstellt, der alle beschlossenen Massnahmen festhält. In Frage kommen in der Frühinterventionsphase vor allem Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Job-Coaching und Arbeitstraining. Sie als Arbeitgeber werden in die Eingliederungsmassnahmen einbezogen und vom IV-Berater begleitet.
Während die Frühinterventionsmassnahmen laufen, klärt die IV-Stelle ab, auf welche IV-Leistungen der Mitarbeiter im Anschluss an diese Phase ein Anrecht hat. Im Rahmen von beruflichen Massnahmen (z. B. Umschulung, Berufsausbildung) kann die IV ein Taggeld ausrichten. Dies entlastet Sie als Arbeitgeber vollständig oder teilweise von der Lohnzahlung.
Nach der Eingliederungsphase wird geprüft, wie erfolgreich die Massnahmen waren. Im besten Fall kann der Mitarbeiter wieder im bisherigen Umfang arbeiten und braucht keine Rente. Wenn er nur teilweise einsatzfähig ist, so kann er eine Teilrente erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:
Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
Merkblatt 4.04 - Invalidenrente der IV
Merkblatt 4.12 - Früherfassung und Frühintervention
Was können Sie als Arbeitgeber für die berufliche Wiedereingliederung tun?
Mit Ihnen als Arbeitgeber zusammen kann die IV-Stelle verhindern, dass jemand aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Gemeinsam ist es jedoch auch möglich, jemanden, der bereits eine IV-Rente erhält, wieder ins Arbeitsleben zurück zu bringen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die IV-Stelle im Gesetz neue Möglichkeiten für sogenannte Wiedereingliederungsmassnahmen erhalten und kann den Arbeitgebern entsprechende Angebote machen.
Die IV-Stelle vermittelt Arbeitgebern Personen mit einem geeigneten Profil für einen Arbeitsversuch von bis zu sechs Monaten Dauer. Der Arbeitgeber geht dabei kein Arbeitsverhältnis ein und bezahlt keinen Lohn. Er bietet der versicherten Person die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten im freien Arbeitsmarkt unter Beweis zu stellen. Dafür kann er ohne Risiko und mit minimalem Rekrutierungsaufwand einen möglichen künftigen Angestellten ausführlich testen und kennen lernen. Die versicherte Person erhält während des Arbeitsversuchs weiterhin ihre IV-Rente.
In bestimmten Fällen muss die versicherte Person zunächst mit sogenannten Integrationsmassnahmen (Aufbau- und Belastbarkeitstraining) auf die erfolgreiche Durchführung von Eingliederungsmassnahmen vorbereitet werden. Während der Integrationsmassnahmen werden Sie als Arbeitgeber mit bis zu 100 Franken pro Tag entschädigt.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:
Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Wie machen wir weiter, wenn sich der Arbeitnehmer bewährt?
Im Arbeitsversuch können Sie als Arbeitgeber einen möglichen künftigen Arbeitnehmer ausführlich auf seine Fähigkeiten und Eigenschaften testen. Wie geht es weiter, wenn er sich bewährt und sich erfolgreich ins Team integriert?
Wenn Sie in Ihrem Betrieb selbst die Möglichkeit für die Weiterbeschäftigung haben, entsteht mit dem Anstellungsvertrag ein Arbeitsverhältnis. Damit ist die Eingliederung aber nicht unbedingt abgeschlossen. Bei Bedarf erhalten Sie weiterhin Beratung und Begleitung durch die IV-Stelle. Braucht Ihr neuer Arbeitnehmer beispielsweise noch besondere Betreuung am Arbeitsplatz, werden Sie bis zu sechs Monate lang mit einem Einarbeitungszuschuss unterstützt.
Mit dem neuen Arbeitsverhältnis revidiert die IV-Stelle die Rente des Arbeitnehmers. Ist er voll einsatzfähig, wird die IV-Rente ganz aufgehoben. Ist er nur für eine Teilzeitbeschäftigung einsatzfähig, wird die IV-Rente entsprechend angepasst.
In den kommenden drei Jahren profitieren Sie als Arbeitgeber und Ihr neuer Mitarbeiter zudem von einer Schutzfrist von drei Jahren.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:
Merkblatt 4.04 – Invalidenrente der IV
Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Compasso
Berufliche Eingliederung - Informationsportal für Arbeitgeber
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Job-Passerelle
Über das Portal Job-Passerelle können Arbeitgebende einfach und kostenlos qualifizierte Berufsleute rekrutieren. Die Personen, deren Dossiers im IV-Bewerberpool aufgeschaltet sind, wurden in der Regel durch Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen gefördert. Die IV-Stellen können gewährleisten, dass es sich um vermittlungsfähige und motivierte Personen handelt.