Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Betrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.