Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Betrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.
- Anmeldung zum Bezug von Pflegekosten (PDF)
- Gesuch um Direktzahlung von Tagestaxen und Restfinanzierung bei Aufenthalt in einem Hospiz (PDF)
- Beiblatt 1 Bestätigung der Heimverwaltung (nur für ausserkantonale Heimbewohner) (PDF)
- Vollmacht / Ermächtigung (PDF)
- Merkblatt "Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau" (PDF)