Sie haben die Möglichkeit zwischen der vereinfachten Abrechnung oder der Standard-Abrechnung zu wählen

Vereinfachte Abrechnung

Die vereinfachte Abrechnung ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Sie ziehen die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung sowie den Steuerabzug vom Bruttolohn ab und rechnen mit der Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Wir senden Ihrer Haushaltshilfe für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohnausweis auszufüllen.

Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn Ihre Hausangestellte, Ihr Hausangestellter einen Bruttolohn von über Fr. 22'050.- im Jahr resp. Fr. 1'837.50 im Monat verdient.

Standard-Abrechnung

Im Standard-Abrechnungsverfahren ziehen Sie die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und rechnen mit der Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Ebenfalls per Ende Jahr stellen Sie Ihrer Hausangestellten, Ihrem Hausangestellten einen Lohnausweis für die Steuererklärung aus.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.