Das individuelle Konto ist eine Grundlage der Rentenberechnung und enthält alle Einkommen, Arbeitgeber, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften einer Person.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet der Ausgleichskasse mitzuteilen, wie sich die geleisteten Beträge auf die Mitarbeiter aufteilen. Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu Kürzungen der Versicherungsleistungen. Jede Ausgleichskasse führt ein individuelles Konto auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde.
Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto zu bestellen.
Welche Ausgleichskassen führen für mich ein individuelles Konto?
Das InfoRegister (Register der kontoführenden AHV-Ausgleichkassen) gibt Auskunft. Die Kassennummer der SVZ Thurgau lautet 20.
Datenschutz – Versand nur per Post
Aus Datenschutzgründen können wir die Kontoauszüge nur per Post zustellen.
Wie geht es weiter?
Nach ca. 3 Wochen wird Ihnen der Auszug aus dem individuellen Konto (IK) per Post zugestellt. Im Fall von Unstimmigkeiten bitten wir Sie, innert 30 Tagen nach der Zustellung eine Berichtigung bei derjenigen AHV-Ausgleichskasse zu verlangen, die das allfällig lückenhafte Konto führt.
Erklärvideo – Auszug aus dem individuellen Konto
Während eines Arbeitslebens werden die Beiträge an die AHV oft über verschiedene Ausgleichskassen abgerechnet. Hier wird erklärt, wie ganz einfach eine Zusammenstellung angefordert werden kann.
Auszug aus dem individuellen Konto - kurz erklärt
Legende:
1 = AHV-Nummer
2 = Name, Vorname des Versicherten
3 = Geburtsdatum
4 = Nummer der kontoführenden Ausgleichskasse
5 = Abrechnungsnummer
6 = Einkommenscode
7 = Beitragsdauer
8 = Einkommen
9 = Arbeitgeber