Der AHV-Ausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und trägt den Anforderungen des Daten­schutzes Rechnung.

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Kranken­versicherer eine Versicherungs­karte. Die Informationen darauf sind mit jenen des AHV-Ausweises identisch. 

Die Anmeldung für einen Versicherungs­ausweis ist nur not­wendig für Personen, die keine Schweizerische Kranken­versicherungs­karte besitzen (z.B. bei einem Grenz­gänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).

Der Versicherungs­ausweis gibt keine Auskunft über die Aus­gleich­kassen, welche für eine versicherte Person ein individuelles Konto führen. 

Kontoauszug bestellen

Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) zu bestellen.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.