Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen:

  • Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
  • Fürsorgeleistungen an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
  • Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)

Anmeldung für eine Leistung

Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.

Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,

  • weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen
  • weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann
  • weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten
  • weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen. Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Leistungsbereichen

Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.