Das SVZ Thurgau zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai. Das heisst zum Beispiel, die Leistungen für den Monat Januar erhalten Sie mit der Auszahlung vom 08.01.2025.

Auszahlungstermine 2025

Leistungen für den Monat

Auszahlungsdatum

Januar

Mittwoch, 08.01.2025

Februar

Donnerstag, 06.02.2025

März

Donnerstag, 06.03.2025

April

Freitag, 04.04.2025

Mai

Mittwoch, 07.05.2025

Juni

Donnerstag, 05.06.2025

Juli

Freitag, 04.07.2025

August

Donnerstag, 07.08.2025

September

Donnerstag, 04.09.2025

Oktober

Montag, 06.10.2025

November

Donnerstag, 06.11.2025

Dezember

Donnerstag, 04.12.2025

 

Kontoänderung

Haben Sie ein neues Bank- oder Postkonto?

Mit dem E-Formular rechts können Sie uns die Kontoänderung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 22. des Vormonats erreicht.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.