Das SVZ Thurgau zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai. Das heisst zum Beispiel, die Leistungen für den Monat Januar erhalten Sie mit der Auszahlung vom 08.01.2024.
Auszahlungstermine 2024
Leistungen für den Monat | Auszahlungsdatum |
Januar | Montag, 08.01.2024 |
Februar | Dienstag, 06.02.2024 |
März | Mittwoch, 06.03.2024 |
April | Freitag, 05.04.2024 |
Mai | Dienstag, 07.05.2024 |
Juni | Donnerstag, 06.06.2024 |
Juli | Donnerstag, 04.07.2024 |
August | Mittwoch, 07.08.2024 |
September | Donnerstag, 05.09.2024 |
Oktober | Freitag, 04.10.2024 |
November | Mittwoch, 06.11.2024 |
Dezember | Donnerstag, 05.12.2024 |
Kontoänderung
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