Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen (EL) können Ihnen Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden.
Es können folgende Maximalbeträge vergütet werden:
- Alleinstehende: CHF 25'000.-
- Ehepaare: CHF 50’000.-
- Heimbewohner: CHF 6’000.-
Sie können die Rückvergütung der Kosten innerhalb von 15 Monaten seit der Rechnungsstellung beantragen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Vergütung. Bei Todesfall: Einreichefrist innert zwölf Monaten nach dem Hinschied.
Zur Prüfung benötigen wir die vollständigen Belege in Kopie. Senden Sie uns keine Einzahlungsscheine, Arztrechnungen, Mahnungen, Bank-/Postquittungen, ein. Anhand dieser Belege können wir keine Kosten vergüten.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Krankheits- und Behinderungskosten auf der jeweilen Seite.