Benötigen Sie einen Entlastungsdienst für Ihre Angehörigen? Die anerkannten gemeinnützigen Entlastungsdienste geben pflegenden und betreuenden Angehörigen die notwendige Verschnaufpause. Beim Entlastungsdienst handelt es sich um keine Spitexleistungen.

An die Kosten der Entlastungsdienste von Pro Senectute, Pro Infirmis und SRK Thurgau können höchstens 48 Stunden pro Monat mit maximal CHF 35.- pro Stunde vergütet werden.

Keine Kosten können übernommen werden:

  • bei EL-Bezügern mit Heimberechnung

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung senden Sie uns die detaillierten Rechnungen der Pro Senectute/Pro Infirmis/SRK Thurgau, sowie die dazugehörige Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse ein.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.