Wohnen Sie in einer Wohnform, bei welcher Sie das Angebot des begleiteten Wohnens nutzen? Beim begleiteten Wohnen werden Personen in einer betreuten Wohngruppe bei ihren Alltagsaufgaben unterstützt. Oder sie leben in einer privaten Wohnung und werden teilweise durch eine anerkannte Institution zu Hause begleitet.
Für begleitetes Wohnen zu Hause können höchstens CHF 50.- pro Stunde und maximal CHF 9'600.- pro Kalenderjahr vergütet werden, sofern die Begleitung durch eine anerkannte Organisation erfolgt.
Anbieter für:
IV-Bezüger*in: Sozialnetz Thurgau
AHV-Bezüger*in: Pro Senectute Thurgau
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