Wohnen Sie in einer Wohnung, die an ein kantonal anerkanntes Heim angegliedert ist? Wir können die Kosten für die Bereitstellung von Grundleistungen für betreutes Wohnen mit max. CHF 8'400.- pro Kalenderjahr vergüten, wenn die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt ist.

Wir können keine EL-Mietkosten oder allfällige EL-Mietzinsdifferenzen vergüten, sondern ausschliesslich die ausgewiesenen Kosten für betreutes Wohnen.

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung Ihres Gesuches senden Sie uns bitte eine Kopie der monatlichen Abrechnungen und einmalig ein ärztliches Zeugnis zu.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.