Pflegen und betreuen Sie eine Person zu Hause? Kosten für die Leistungen, welche nicht durch eine anerkannte ambulante Organisation (z.B. Spitex) erbracht werden können und anstelle dessen von direkt angestelltem Pflegepersonal erbracht werden, können Personen in Anspruch nehmen, wenn sie eine

  • mittlere Hilflosigkeit oder
  • schwere Hilflosigkeit

ausweisen. Das Amt für Gesundheit legt die Vorgaben dazu fest.

Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV haben vorgängig den Anspruch auf einen Assistenzbeitrag bei der IV zu prüfen. Dem Gesuch um Kostenübernahme durch die Ergänzungsleistung ist die Verfügung der IV-Stelle über die Ablehnung des Assistenzbeitrages beizulegen.

Erstmaliges Gesuch um Prüfung von Kosten

Dieses wird nur telefonisch abgeklärt. Bitte kontaktieren Sie uns unter
058 225 79 73

Bewilligte Gesuche

Von bereits bewilligten Gesuchen können die Rechnungen hier eingereicht werden: