Brauchen Sie Unterstützung im Haushalt beim Waschen und Putzen? Je nach dem von wem Ihnen diese Hilfeleistung erbracht wird, können wir Ihnen unterschiedliche Kosten erstatten.

Anerkannte Spitex-Organisation

Die hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex (max. CHF 25.- pro Stunde) können wir vergüten, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Patientenbeteiligung

Haben Sie eine zusätzliche Patientenbeteiligung auf der Rechnung? Diese Kosten werden auch von uns zurückerstattet.

Private Haushaltshilfe und nicht anerkannte Organisationen

Ist eine Privatperson Ihre Haushaltshilfe? Oder eine andere Organisation als die Spitex oder Pro Senectute? Dann senden Sie uns das Formular "Bedarfsabklärung für private hauswirtschaftliche Leistungen" zu.

Pro Kalenderjahr erhalten Sie max. CHF 4'800.- für Ihre private Haushaltshilfe/nicht anerkannte Organisationen. Pro Stunde können höchsten CHF 25.- verrechnet werden.

Als Hausdienstarbeitgeber/Hausdienstarbeitgeberin sind Sie verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Mehr dazu finden Sie in der rechten Spalte.

Zusatzversicherung?

Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Reichen Sie der Krankenkasse unbedingt zusammen mit der Rechnung ein Arztzeugnis ein, welches die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ausweist.

Unterlagen einreichen

Zur Rückerstattung benötigen wir die Rechnung der Spitex/Pro Senectute/private Haushaltshilfe und die dazugehörige Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse, sowie das Arztzeugnis.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.