Sind Ihnen Kosten für ein Hilfsmittel entstanden? Die Anschaffungskosten folgender Hilfsmittel können vergütet werden:

  1. kostspielige orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen
  2. automatische Zusätze zu Sanitäreinrichtungen, sofern eine zu Hause lebende Person ohne diese Zusätze allein nicht zur betreffenden Körperhygiene fähig ist
  3. Nachtstühle bei zu Hause lebenden Personen

Vergütet werden im Rahmen der Hauspflege die Kosten für die leihweise Abgabe von Elektrobetten, Krankenheber und Aufzugständer (Bettgalgen), sofern die Notwendigkeit dieser Hilfsmittel ärztlich bescheinigt ist.

Wurde das Hilfsmittel von der Altersversicherung (AHV) teilweise finanziert (z.B. Hörgerät, Rollstuhl, Perücke, etc.)? Dann können wir Ihnen ein Drittel des Kostenbeitrages der AHV zurückerstatten.

Für folgenden Hilfsmitteln können keine Kosten übernommen werden:

  • Brillen / Sehhilfen
  • Schuheinlagen
  • Matratzen und Matratzenschoner bei Elektrobetten
  • Rollator
  • Bandagen / Schienen

Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Die Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse reichen Sie uns bitte auch ein.

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte die Rechnung und die Leistungsabrechnung oder Abweisung der Zusatzversicherung zu.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.