Sind Ihnen Kosten für ein Hilfsmittel entstanden? Die Kosten folgender Hilfsmittel oder Hilfsgeräte (inkl. leihweiser Abgabe) werden vergütet, sofern Sie zu Hause wohnhaft sind (keine Kostenübernahme bei Heimbewohnenden):
- orthopädische Änderungen und Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen
- automatische Zusätze zu Sanitätseinrichtungen, sofern eine versicherte Person ohne diese Hilfen allein nicht zur betreffenden Körperhygiene fähig ist
- Nachtstühle
- Elektrobett (inkl. Krankenheber und Aufzugsständer/Bettgalgen)
Wurde das Hilfsmittel von der Altersversicherung (AHV) teilweise finanziert (z.B. Hörgerät, Rollstuhl, Perücke, etc.)? Dann können wir Ihnen ein Drittel des Kostenbeitrages der AHV zurückerstatten.
Für folgenden Hilfsmitteln können keine Kosten übernommen werden:
- Brillen / Sehhilfen
- Schuheinlagen
- Matratzen und Matratzenschoner bei Elektrobetten
- Rollator
- Bandagen / Schienen
Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Die Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse reichen Sie uns bitte auch ein.
Unterlagen einreichen
Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte die Rechnung und die Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse zu.