Haben Sie auf Ihrer Leistungsabrechnung der Krankenkasse ungedeckte MiGeL-Kosten? Wir können diese Restkosten prüfen.

Ausgewiesene Kosten zwischen dem Abgabepreis und des Höchstvergütungsbetrags (HVB) des Krankenversicherers für Mittel- und Gegenstände, können geltend gemacht werden, sofern es sich dabei um ärztlich verordnete Mittel- und Gegenstände der Kategorie B aus der MiGeL handelt und durch eine anerkannte Abgabestelle oder durch ein anerkanntes Pflegeheim abgegeben wurde. Diese Kosten können EL-Bezüger*innen zu Hause oder im Heim lebend geltend machen.

Folgende Zusatzkosten können nicht übernommen werden:

  • Beratungsgebühren
  • Versandkosten / Portokosten
  • Verpackungskosten

Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte die MiGeL-Rechnung (inkl. MiGeL-Nr.) und die Leistungsabrechnung der Krankenkasse zu.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.