Haben Sie auf Ihrer Leistungsabrechnung der Krankenkasse ungedeckte MiGeL-Kosten? Wir können diese Restkosten prüfen.
Ausgewiesene Kosten zwischen dem Abgabepreis und des Höchstvergütungsbetrags (HVB) des Krankenversicherers für Mittel- und Gegenstände, können geltend gemacht werden, sofern es sich dabei um ärztlich verordnete Mittel- und Gegenstände der Kategorie B aus der MiGeL handelt und durch eine anerkannte Abgabestelle oder durch ein anerkanntes Pflegeheim abgegeben wurde. Diese Kosten können EL-Bezüger*innen zu Hause oder im Heim lebend geltend machen.
Folgende Zusatzkosten können nicht übernommen werden:
- Beratungsgebühren
- Versandkosten / Portokosten
- Verpackungskosten
Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Unterlagen einreichen
Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte die MiGeL-Rechnung (inkl. MiGeL-Nr.) und die Leistungsabrechnung der Krankenkasse zu.