Pflegen und betreuen Sie eine familienangehörige Person? Kosten für die Pflege und Betreuung durch Familienangehörige können erstattet werden, wenn das betreffende Familienmitglied nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen ist. Zudem muss eine durch die Pflege und Betreuung dauernde und wesentliche Erwerbseinbusse entstehen und das ordentliche Rentenalter darf noch nicht erreicht sein, respektive keine AHV-Altersrente vorbezogen werden. Das Amt für Gesundheit überprüft die Kosten.

Erstmaliges Gesuch um Prüfung von Kosten

Dieses wird nur telefonisch abgeklärt. Bitte kontaktieren Sie uns unter
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Bewilligte Gesuche

Von bereits bewilligten Gesuchen können die Rechnungen hier eingereicht werden: