Pflegen und betreuen Sie eine familienangehörige Person? Kosten für die Pflege und Betreuung durch Familienangehörige können erstattet werden, wenn das betreffende Familienmitglied nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen ist. Zudem muss eine durch die Pflege und Betreuung dauernde und wesentliche Erwerbseinbusse entstehen und das ordentliche Rentenalter darf noch nicht erreicht sein, respektive keine AHV-Altersrente vorbezogen werden. Das Amt für Gesundheit überprüft die Kosten.

Erstmaliges Gesuch um Prüfung von Kosten

Dieses wird nur telefonisch abgeklärt. Bitte kontaktieren Sie uns unter
058 225 79 73

Bewilligte Gesuche

Von bereits bewilligten Gesuchen können die Rechnungen hier eingereicht werden:

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.