Den Selbstbehalt und die Franchise der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) können wir Ihnen bis zu einem max. Betrag von CHF 1'000.- (pro Erwachsene) resp. CHF 350.- (pro Kind) pro Kalenderjahr vergüten. Die Maximalbeträge gelten unabhängig von der Höhe Ihrer gewählten Franchise.
Folgende Kosten können nicht zurückerstattet werden:
- Spitalbeitrag von CHF 15.- pro Tag bei einem stationären Aufenthalt im Spital: Dieser Beitrag ist bereits in den EL enthalten.
- Prämienrechnungen der Krankenkasse: In der monatlichen Berechnung Ihrer EL ist diese Ausgabe bereits berücksichtigt.
Unterlagen einreichen
Für die Rückerstattung senden Sie uns Kopien der einzelnen Leistungsabrechnungen der Krankenkasse, aus denen folgende Angaben ersichtlich sind:
- Name und Vorname der betroffenen Person
- Deckung aus Grund- oder Zusatzversicherung
- Abrechnungsdatum
- Leistungserbringer
- Behandlungsperiode
- zu vergütender Betrag
Hat die Leistungsabrechnung mehrere Seiten? Wir benötigen in jedem Fall alle Seiten.
Bitte senden Sie uns keine Arztrechnungen, Rückforderungsbelege, Kaufquittungen der Apotheke oder Laborabrechnungen zu. Diese senden Sie zuerst der Krankenkasse, zur Prüfung der Kostenbeteiligung, zu.
Noch einfacher ist es, uns die jährliche Leistungsabrechnungsübersicht oder Steuerbescheinigung (Auszug für die Steuererklärung) der Krankenkasse einzureichen, wenn daraus ersichtlich ist, dass die CHF 1'000.- Franchise- und Selbstbehaltskosten pro Kalenderjahr vollumfänglich erreicht sind.
Sind Sie AHV-EL-Bezüger*in und hatten Ihren Wohnsitz per 01.01.20xx in einem Pflegeheim? Somit haben Sie Mitte Januar die Pauschalauszahlung von Franchise und Selbstbehalt von max. CHF 1'000.00 bereits erhalten. Sie müssen somit die laufenden Leistungsabrechnungen (Franchise und Selbstbehalte) der Krankenkasse für das Jahr 20xx nicht mehr einreichen. Sind weitere Kosten auf diesen Rechnungen ersichtlich, sind diese über die entsprechende Rubrik (z.B. Transportkosten) einzureichen.