Die Mehrkosten für eine ärztlich verordnete und medizinisch zwingend notwendige Diät können zusätzlich mit bis max. CHF 2'400.- pro Kalenderjahr vergütet werden.

Eine Rückerstattung ist nicht möglich bei den Diagnosen:

  • Diabetes Typ I und Typ II
  • Laktoseintoleranz
  • Hypertonie/Adipositas

Wohnen Sie im Heim oder sind die Kosten im Spital entstanden? In diesem Fall benötigen Sie die Vergütung nicht, da die Mehrkosten mit der Tagestaxe abgegolten sind.

Unterlagen einreichen

Zur Prüfung Ihres Gesuches benötigen wir das Formular «Arztzeugnis für Diät», die ausgewiesenen Mehrkosten in Form einer detaillierten Kostenaufstellung mit den dazugehörigen Zahlungsquittungen, sowie der Befund, welcher zur Diagnose geführt hat.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.