Sind Ihnen Kosten für eine anerkannte Tagesstätte oder einer anderen anerkannten ambulanten Organisation entstanden? Dann können folgende Kosten geprüft werden:

Aufenthalt von:
2-4 Stunden/Tag:        max. CHF 50.-/Tag (abzüglich Verpflegungskosten)
ab 5 Stunden/Tag:      max. CHF 100.-/Tag (abzüglich Verpflegungskosten)

Die Notwendigkeit für den Aufenthalt muss mittels ärztlichem Zeugnis bescheinigt werden. Darin sind die Angaben zu den benötigten Anzahl Aufenthaltsstunden in der Tagesstätte aufgeführt.

Keine Kosten können übernommen werden:

  • bei Beschäftigung mit einer Entlöhnung von über CHF 100.- pro Monat
  • bei Heimaufenthalt mit EL-Berechnung

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung senden Sie uns die monatlichen Rechnungen (inkl. Angaben der Anzahl Aufenthaltstagen) der Institution und einmalig ein ärztliches Zeugnis ein.