Sind Ihnen Transportkosten zu einem medizinischen Behandlungsort oder zur Tagesstätte entstanden? Wir können uns mit max. CHF 4'800.- pro Kalenderjahr an folgende Transportkosten beteiligen:

  • Notfalltransporte in der Schweiz
  • Notwendige Verlegung
  • Transportkosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort
  • Transportkosten zu nächstgelegenen Tagesstätten

Was können wir Ihnen vergüten?
Die tatsächlich anfallenden Kosten, die dem günstigsten Preis der öffentlichen Transportmittel (ÖV 2. Klasse), auf direktem Weg, entsprechen. Sind Sie wegen ihrer Behinderung oder Wohnlage (ist mittels eines ärztlichen Zeugnisses zu belegen) auf die Benützung eines anderen Transportmittels angewiesen, dann werden diese Kosten geprüft. Taxi und andere Fahrdienste werden nur übernommen, wenn die Fahrt nicht durch das Rote Kreuz oder den Fahrdienst einer Behindertenorganisation durchgeführt werden konnte. Die entsprechenden Belege sind einzureichen. Reichen Sie zum ersten Mal Transportkosten ein? Dann müssen Sie mit einem Arztzeugnis belegen, weshalb Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können.

Prüfen Sie einmalig, ob sich die Krankenkasse aus der Grund- oder Zusatzversicherung an den Kosten beteiligt. Senden Sie die Transportkostenabrechnung zusammen mit einem Arztzeugnis, das die Notwendigkeit zur Benützung des erfolgten Transportmittels ausweist, Ihrer Krankenkasse. Die Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse benötigen wir zusätzlich zum Formular. Sofern sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt, benötigen wir auch für alle kommenden Transportkostenabrechnungen die Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse.

In folgenden Fällen können Transportkosten nicht übernommen werden:

  • Wochenendfahrten z.B. bei einem Klinik-/Heimaufenthalt, sowie von einem IVSE-Heim nach Hause
  • Gebühren (z.B. Parkgebühren, Rechnungsgebühren, etc.)
  • Kosten für Begleitpersonen, Leerfahrten, Wartezeiten, usw.
  • Fahrten zu nicht anerkannten Leistungserbringern aus der Grund- und Zusatzversicherung (z.B. Optikerin, Naturheilpraktiker, etc.)

Unterlagen einreichen

Zur Rückerstattung Ihrer Transportkosten benötigen wir je nach Transportart verschiedene Unterlagen. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf dem Merkblatt für Transportkosten bei Ergänzungsleistungen.