Hatten Sie einen vorübergehenden Heimaufenthalt von weniger als drei Monaten? Gerne prüfen wir die Kostenübernahme über die ELKK.
Folgende max. Tagesansätze können vergütet werden:
- Alters- und Pflegeheim: Pension und Betreuung bis CHF 180.-
- IV-Heim: Tagestaxe bis CHF 135.-
- Selbstbehalt der Pflegekosten bis CHF 23.- pro Tag
Unterlagen einreichen
Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte eine Kopie der Rechnung.
Dauert ihr Aufenthalt länger als drei Monate? Wenden Sie sich bitte direkt an die EL-Stelle. Dieser Heimaufenthalt hat Einfluss auf Ihre EL-Berechnung.