Hatten Sie einen vorübergehenden Heimaufenthalt von weniger als drei Monaten? Gerne prüfen wir die Kostenübernahme über die ELKK.

Folgende max. Tagesansätze können vergütet werden:

  • Alters- und Pflegeheim: Pension und Betreuung bis CHF 180.-
  • IV-Heim: Tagestaxe bis CHF 135.-
  • Selbstbehalt der Pflegekosten bis CHF 23.- pro Tag

Unterlagen einreichen

Für die Rückerstattung senden Sie uns bitte eine Kopie der Rechnung.

Dauert ihr Aufenthalt länger als drei Monate? Wenden Sie sich bitte direkt an die EL-Stelle. Dieser Heimaufenthalt hat Einfluss auf Ihre EL-Berechnung.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.