Mussten Sie in eine Erholungs- oder Badekur? Dann können wir uns an den Kosten beteiligen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Ärztlich verordnete Kur nach Spitalaufenthalt
  • Anerkanntes Kurhaus oder Heilbad (Anerkennung siehe www.kuren.ch)
  • Während des Kuraufenthaltes unter ärztlicher Kontrolle stehen

Wir können max. CHF 120.- pro Tag und insgesamt max. CHF 4'800.- pro Kalenderjahr vergüten. Der Selbstbehalt für die Verpflegung von CHF 21.50 pro Tag und allfällige persönliche Auslagen, wie z.B. Zeitschriften oder Bezüge in der Cafeteria, werden nicht übernommen.

Unterlagen einreichen

Prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse aus der Grund- oder Zusatzversicherung an den Kosten beteiligt. Zur Rückerstattung Ihres Gesuches benötigen wir die Rechnung Ihres Kuraufenthalts, das Arztzeugnis und die dazugehörige Leistungsabrechnung der Krankenkasse.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.