Über die EL rechnen wir Zahnbehandlungen ab, welche einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sind.

Wahl der Zahnarztpraxis

Sie können Ihren Zahnarzt / Ihre Zahnärztin in der Schweiz frei wählen. Kosten einer Zahnbehandlung im Ausland werden nicht vergütet. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es sich um eine notfallmässige (Schmerz-)Behandlung handelt.

Sozialversicherungstarif

Informieren Sie Ihre Zahnärztin / Ihren Zahnarzt vor Beginn der Behandlung, dass die Kosten von einer Sozialversicherung zurückerstattet werden. Die Abrechnung erfolgt dann mit einem Taxpunktwert von CHF 1.- für zahnärztliche Leistungen. Der gleiche Tarif gilt für zahntechnische Arbeiten eines Labors. Erfolgt die Rechnung zu einem höheren Tarif, so müssen Sie für die Mehrkosten selber aufkommen.

Kostenvoranschlag

Benötigen Sie eine Zahnbehandlung, die mehr als CHF 1'000.- kostet? Dann ist uns vorgängig zwingend ein detaillierter Kostenvoranschlag einzureichen. Wir prüfen dann die Kostenübernahme mit unseren Vertrauenszahnärzten. Ein von uns bewilligter Kostenvoranschlag ist kein Zahlungsversprechen. Erst die Rechnung der Behandlung können wir vergüten und nur, wenn Sie zur Zeit der Zahnbehandlung unverändert Anspruch auf EL haben.

Wohnen Sie im Heim? Dann weisen wir Sie gerne darauf hin, dass über die EL max. CHF 6'000.- pro Kalenderjahr an sämtliche Krankheits- und Behinderungskosten ausbezahlt werden. Diese Quote muss bei einer kostenintensiven Zahnbehandlung mitberücksichtigt werden.

Direktauszahlungsgesuch

Möchten Sie, dass das SVZ Thurgau die Rechnung direkt der Zahnarztpraxis vergütet? Dann senden Sie uns die Rechnung zusammen mit dem "Gesuch für die Direktzahlung von Zahnbehandlungskosten".

Unterlagen einreichen

Haben Sie eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse? Dann prüfen Sie, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Bevor wir eine Vergütung prüfen können, benötigen wir die Rechnung Ihrer Zahnbehandlung und die dazugehörige Leistungsabrechnung oder Abweisung der Krankenkasse. Die Rechnung darf nicht auf das SVZ Thurgau ausgestellt sein, auch wenn Sie uns ein Direktzahlungsgesuch mitsenden.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.