Der Assistenzbeitrag soll Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung der IV eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung erleichtern. Mit dem Assi-stenzbeitrag werden sie selber Assistenzpersonen anstellen, welche die notwendige Hilfe erbringen. Das bedeutet, dass Bezügerinnen und Bezüger eines Assistenzbeitrages als Ar-beitgeber auftreten, eine Lohnbuchhaltung führen und Beiträge abrechnen. Nicht anerkannt wird die Anstellung von Personen, die mit der behinderten Person in direkter Linie verwandt sind (Kinder, Grosskinder, Eltern, Grosseltern) oder mit dieser in Partnerschaft leben. Ein Assistenzbeitrag kann nur in Verbindung mit dem Bezug einer Hilflosenentschädigung beantragt werden.

Anspruch

Versicherte haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, der die von ihnen benötigten Hilfe-leistungen deckt, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause le-ben. Für volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit und minderjährige Versicherte gelten besondere Voraussetzungen, die im beigefügten Merkblatt detailliert er-läutert werden.

Ansätze

Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 33.20 pro Stunde.

Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen aufgrund der Beeinträchtigung der versicherten Person über besondere Qualifikationen verfügen, so beträgt der Assistenzbeitrag CHF 49.80 pro Stunde.

Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 88.55 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.