Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen

  • um weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen,
  • um in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können,
  • um ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren,
  • um ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen.

Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

Vorsicht Phishingmails im Umlauf

Seien Sie bitte vorsichtig, falls Sie Mails von der AHV-Ausgleichskasse mit der Info über eine angebliche Rückerstattung erhalten. Dies sind Phishingmails und die Betrüger wollen Ihre Kreditkartendaten.

Weitere Infos finden Sie hier.