Die interinstitutionelle Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen voranzutreiben. Sie ist insbesondere bei der Betreuung von Personen angezeigt, bei denen die Arbeitsunfähigkeit auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist (gesundheitliche, soziale, familiäre Probleme, etc.). Als Folge davon kann häufig nicht eindeutig festgelegt werden, welche Institution für die betroffene Person zuständig ist. Es droht die Gefahr, dass diese zwischen den Institutionen hin- und hergeschoben wird.
Im Rahmen der IIZ vereinbaren die Institutionen ein einheitliches, für alle Beteiligten verbindliches Vorgehen und regeln die Ansprechstelle für die betroffene Person.
Im Rahmen der IIZ wurden der Datenaustausch sowie der Zugang der Institutionen zu den Eingliederungsmassnahmen der IV-Stellen, der kantonalen Arbeitsämter und der Kantone erleichtert. Zu den Partner-Institutionen der IV-Stellen gehören:
- Die kantonalen Arbeitsämter,
- die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze,
- private Versicherungseinrichtungen,
- Einrichtungen der beruflichen Vorsorge,
- andere öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliederung der versicherten Personen wichtig sind.