Die IV-Stelle Thurgau nimmt die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs ernst. Es ist uns ein grosses Anliegen, ungerechtfertigte Leistungsbezüge zu unterbinden. Leistungen sollen nur berechtigte Personen erhalten.
Aufgrund unserer Erfahrungen und unserer Menschenkenntniss distanzieren wir uns aber von Generalverdächtigungen und verzichten auf eine systematische Überprüfung aller Personen, die sich für eine Leistung anmelden. Wir werden aktiv, wenn Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung, von der Polizei oder von anderen Institutionen gemacht werden. In solchen Fällen steht uns ein breites Instrumentarium zur Verfügung, um dem Verdacht nach zu gehen. Eine Observation durch Spezialisten kommt dabei nur als letztes Mittel in Frage.
Alle Verdachtsmeldungen werden vertraulich behandelt. Je konkreter die Angaben sind, die wir von Drittpersonen bekommen, desto einfacher können wir dem Verdacht nachgehen.
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