Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)
17. Dezember 2024
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Sie als Unternehmen von Bedeutung sind.
Eine zentrale Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungs-beiträge der AHV. Ab 1. Januar 2025 werden diese Beiträge bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingefordert.
Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb wird geschlossen. Es kann zudem ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 von den Kantonen und Gemeinden auf diese Weise eingefordert.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichskasse die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen muss, jedoch keinen Einfluss auf diese Änderungen hat.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 2.14 Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses