Änderungen von massgebenden Beträgen im Beitragsbereich
08. Oktober 2024
Im Zuge der Rentenerhöhung per 01.01.2025, welche durch den Bundesrat beschlossen wurde, verändern sich unter anderem auch massgebende Beträge im AHV-Beitragsbereich.
Arbeitgeber:
Geringfügige Löhne die 2'500 Franken (bisher 2'300 Franken) pro Arbeitgeber nicht übersteigen, werden nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben.
BVG-Anschlusskontrolle: Die Eintrittsschwelle ins BVG beträgt neu 22'680 Franken (bisher 22'050 Franken).
Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige:
Der Minimalbeitrag beträgt neu 530 Franken (bisher 514 Franken; ohne Verwaltungskostenbeitrag).
Vom Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, dass 2'500 Franken (bisher 2'300 Franken) pro Jahr nicht übersteigt, werden Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben.
Die Mitteilung des Bundes finden Sie hier.
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