MSE / VSE-Formulare: Neues Vorgehen

13. Juli 2022

Aus Datenschutzgründen wurden die MSE- und VSE-Formulare aufgeteilt. Die Angaben der Mutter resp. des Vaters oder der Ehefrau der Mutter werden von der antragstellenden Person ausgefüllt. Danach erfolgen die Angaben des Arbeitgebenden in einem separaten Formular.

Konkretes Vorgehen:
Arbeitnehmende (Mütter, Väter oder Ehefrauen der Mütter) füllen das Formular 318.750 resp. 318.747 aus und reichen es online bei der zuständigen Stelle ein. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält eine ID-Nummer per E-Mail, sobald sie oder er das Formular eingereicht hat. Diese ID-Nummer teilt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Arbeitgebern mit. Die Arbeitgeber füllen dann das Formular 318.751 (318.752 bei arbeitslosen Müttern) resp. 318.748 (318.749 bei arbeitslosen Personen) aus. Zu Beginn müssen sie die ID-Nummer eingeben, die sie von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer erhalten haben. Dank der ID-Nummer können die Formulare bei der zuständigen Stelle nach dem Einreichen zusammengeführt werden. Selbständigerwerbende müssen nur ein Formular (318.750 resp. 318.747) ausfüllen.

Weitere Infos finden Sie hier (MSE) bzw. hier (VSE).

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Weitere Infos finden Sie hier.