Steigende Nebenkosten - Ergänzungsleistungen

22. Dezember 2022

Infolge der steigenden Nebenkosten empfehlen wir Ihnen eine Anpassung des Mietzinses im Rahmen der Nebenkosten-Akontozahlungen.

Sollte bei Ihrer Ergänzungsleistungsberechnung noch nicht das gültige Mietzinsmaximum zur Anrechnung gelangen, erfolgt ab Meldemonat eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen. Die Einreichung nehmen Sie bitte via AHV-Zweigstelle wahr. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass nach den bundesrechtlichen Bestimmungen keine Nebenkostenschlussabrechnungen berücksichtig werden dürfen.

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