Familienzulagen für Erwerstätige
Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch.
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Als nichterwerbstätig gelten Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder die aufgrund des geringen Erwerbseinkommens nicht zum Bezug von Familienzulagen für Erwerbstätige berechtigt sind.
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen aus Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltungszulagen. Sie dienen der Entlastung von selbständigen Landwirten, Berufsfischer und landwirtschaftlichen Angestellten.
Anmeldung
Ihre Anmeldung für Familienzulagen können Sie online einreichen. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, finden Sie rechts eine Anleitung.
Änderung
Sie können uns Änderungen von Familienzulagen online melden (Geburt, Verlängerung, Ausbildungsabbruch, Austritt, Wiedereintritt).