Familienzulagen für Erwerstätige

Der Anspruch auf Familien­zulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch.

Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Als nicht­erwerbstätig gelten Personen, die keiner Erwerbs­tätigkeit nach­gehen oder die auf­grund des geringen Erwerbs­einkommens nicht zum Bezug von Familien­zulagen für Erwerbs­tätige berechtigt sind.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen aus Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltungs­zulagen. Sie dienen der Entlastung von selbständigen Landwirten, Berufsfischer und landwirt­schaftlichen Angestellten.

Anmeldung

Ihre Anmeldung für Familienzulagen können Sie online einreichen. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, finden Sie rechts eine Anleitung.